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   VG Gelsenkirchen, 22.05.2012 - 5 L 264/12   

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https://dejure.org/2012,13172
VG Gelsenkirchen, 22.05.2012 - 5 L 264/12 (https://dejure.org/2012,13172)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 22.05.2012 - 5 L 264/12 (https://dejure.org/2012,13172)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 5 L 264/12 (https://dejure.org/2012,13172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Lebensmitteldisconter, Einzelhandelsbetrieb, großflächig, Verkaufsfläche, Nebenanlage, Lärmschutzwand

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BauNVO § 4, BauNVO § 6, BauNVO § 11, NRW BauO § 51 Abs. 7
    Lebensmitteldisconter, Einzelhandelsbetrieb, großflächig, Verkaufsfläche, Nebenanlage, Lärmschutzwand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit großflächiger Verkaufsfläche; Verletzung der Abstandflächenvorschriften durch eine Lärmschutzwand; Nachbarschutz aus der Festsetzung eines Baugebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • VG Gelsenkirchen, 31.03.2011 - 5 L 102/11

    Gebietsgewährleistungsanspruch, WA-Gebiet, Einzelhandeldiscounter, ALDI

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 22.05.2012 - 5 L 264/12
    Anders als in der Baugenehmigung vom 21. Dezember 2010, die Gegenstand des Verfahrens 5 L 102/11 war, enthält die streitgegenständliche Baugenehmigung ausdrückliche Auflagen zu den Betriebs- sowie den Anlieferungszeiten:.

    Die Kammer hat zwar in ihrem Beschluss vom 31. März 2011 im Verfahren 5 L 102/11 hinsichtlich der Grundstücke I1.

    Zum Gebietscharakter der Bebauung in der Umgebung der Grundstücke des Antragstellers und der Beigeladenen hat die Kammer in ihren Beschlüssen vom 31. März 2011 (5 L 102/11 u. a.) betreffend die Häuser I1.

    Soweit die Kammer in ihrem Beschluss vom 31. März 2011 (5 L 102/11) unter Hinweis auf Fickert/Fieseler, a.a.O., die Auffassung geäußert hat, dass klassische Lebensmitteldiscounter regelmäßig nicht unter den Begriff des Ladens im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO fielen, hat sie dies auf den großflächigen Lebensmittel-Nahversorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.000 m² und 137 Stellplätzen bezogen.

  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 712/12

    Keine Verletzung des nachbarrechtlich geschützten Gebietsgewährleistungsanspruchs

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 22.05.2012 - 5 L 264/12
    Im Gegensatz zu der früheren Baugenehmigung ist die Schrankenanlage hier in den Bauvorlagen ausdrücklich vorgesehen (Anl. e der Bauvorlagen, Bl. 23 sowie Lageplan Bl. 24 der Beiakte Heft 1 zu 5 K 712/12).

    Denn zum einen werden durch diese höhere Lärmschutzwand die von der Stellplatzanlage ausgehenden Geräusche noch weiter reduziert werden, als durch die nur 2 m hohe Wand (vgl. die Gegenüberstellung der Messergebnisse in den Schallgutachten der Fa. V. und Partner vom 2. September 2010, Bl. 232 Beiakte Heft 2, und vom 25. Oktober 2011, Bl. 87 Beiakte Heft 1 jeweils zu 5 K 712/12).

    Sie ist Bestandteil der Bauvorlagen (vgl. Anl. c und i der Bauvorlagen, Bl. 18 und 27 Beiakte Heft 1, Lageplan Bl. 24 Beiakte Heft 1 jeweils zu 5 K 712/12) und somit von der erteilten Baugenehmigung erfasst.

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 22.05.2012 - 5 L 264/12
    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1977 - 4 C 22.75 -, BVerwGE 52, 122 = BRS 32 Nr. 155 und 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, UPR 1999, 68 = NuR 2000, 87, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, DVBl 1999, 786 = NVwZ 1999, 879 = DÖV 1999, 558 und zum vergleichbaren Rücksichtnahmegebot aus § 35 Abs. 3 BauGB: BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 -, NVwZ 1994, 686 = UPR 1994, 148 = BauR 1994, 354.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, DVBl 1999, 786 = NVwZ 1999, 879; OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Februar 2009 - 10 B 1713/08 -, BauR 2009, 775 = NVwZ-RR 2009, 459 und vom 13. Januar 2004 - 10 B 1811/03 -.

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